Samstag, 20. Juni 2009

Werturteil

(1) Hans Albert: Max Weber habe „Wert“ und „Werturteil“ kaum analysiert.

(2) Max Weber bezieht sich jedoch explizit auf Heinrich Rickert und Emil Lask.

(3) Viktor Kraft: Rickert habe den Wertbegriff als letzten, unableitbaren Begriff bezeichnet.

(4) Albert zieht die Wertanalyse Krafts der von Rickert oder anderen vor. Er schreitet daher zu einer Reformulierung des Problems nach dem Stand der Wissenschaft.

(5) Damit ist jedoch immer noch nicht erwiesen, dass Weber keine hinreichend ausgearbeitete Werttheorie gehabt habe. Es verbleibt eine Interpretationsaufgabe.

(6) Erst nach Lösung der Interpretationsaufgabe bzw. Rekonstruktion kann ein vollständiger Theorievergleich vorgenommen werden.

(1) Hans Albert: Max Weber habe „Wert“ und „Werturteil“ kaum analysiert.

"In den Werken Max Webers findet man kaum systematische Analysen von Wertbegriffen und Werturteilen. Die Lösung des Deutungsproblems wird bei ihm im allgemeinen als selbstverständlich vorausgesetzt.“ (ALBERT/TOPITSCH 1971:X (Einleitung))


(2) Max Weber bezieht sich jedoch explizit auf Rickert.

„So sicher es nun ist, daß außer der reinen Mechanik einerseits, gewissen Teilen der Geschichtswissenschaft andererseits, keine der empirisch vorhandenen ‚Wissenschaften‘, deren Arbeitsteilung ja auf ganz anderen, oft ‚zufälligen‘ Momenten beruht, nur unter dem einen oder nur unter dem anderen Zweckgesichtspunkt ihre Begriffe bilden kann – es wird davon noch zu reden sein -, so sicher ist doch, daß jener Unterschied in der Art der Begriffsbildung an sich ein grundsätzlicher ist, und daß jede Klassifikation der Wissenschaften unter methodischen Gesichtspunkten ihn berücksichtigen muß.“ (WEBER 1988:6f)

„Ich glaube, vorstehend mich ziemlich sinngetreu an die wesentlichen Gesichtspunkte der früher zitierten Arbeit Rickerts angeschlossen zu haben, soweit sie für uns von Belang sind. Es ist einer der Zwecke dieser Studie, die Brauchbarkeit der Gedanken dieses Autors für die Methodenlehre unserer Disziplin zu erproben. Ich zitiere ihn daher nicht bei jeder Gelegenheit erneut, wo dies an sich zu geschehen hätte.“ (WEBER 1988: 7, Anm. 1)


(3) Viktor Kraft: Rickert habe den Wertbegriff als letzten, unableitbaren Begriff bezeichnet.

„Die Wertbegriffe werden in der Wertphilosophie, in der deutschen und in der außerdeutschen, meist als undefinierbar betrachtet. Für den Wert-Intuitionismus sind sie ja spezifische Qualitäten, die man nur erschauen, aber nicht beschreiben kann. Aber auch die badische Wertphilosophie hat erklärt: "Was der Wert selbst ist, läßt sich freilich nicht im strengen Sinn 'definieren', weil es sich dabei um einen letzten und unableitbaren Begriff handelt.' Selbst die Wertpsychologie steht auf diesem Standpunkt. Ebenso andere Wertphilosophen. Für die Schule Brentanos sind hinwieder die Wertbegriffe deshalb undefinierbar, weil Wert kein selbständiger Gegenstand ist. 'Wert' ist nur ein 'synsemantisches' (mitbedeutendes) Zeichen, das bloß in einem Satzzusammenhang einen Sinn hat, aber kein selbständiges Objekt bezeichnet. Nicht minder hält auch der Neupositivismus eine Definition der Wertbegriffe für ausgeschlossen, weil sie für ihn 'sinnlos', d.h. ohne darstellenden (theoretischen) Gehalt sind. Demgegenüber läßt sich aber zeigen, daß sich doch ein Sinngehalt der Wertbegriffe explizit angeben läßt. Durch eine logische Analyse der Wertbegriffe lassen sich die Elemente aufschließen, die ihren Sinngehalt konstituieren.“ (KRAFT 1971:44f)


(4) Albert zieht die Wertanalyse Kraft gegenüber derjenigen Rickerts u.a. vor. Er schreitet daher zu einer Reformulierung des Problems nach dem Stand der Wissenschaft.

„Die Max Webersche Konzeption ist unzweifelhaft in philosophische Auffassungen eingebettet, die man nicht im ganzen akzeptieren muß, wenn man das Wertfreiheitsprinzip in die heutige Wissenschaftslehre übernehmen möchte. Sie ist außerdem zumindest insofern unvollständig, als sie das Problem der logischen Analyse von Werturteilen weitgehend offen läßt. Sie ist überdies hinsichtlich des Problems der Wertbeziehung, wie wir gesehen haben, unnötig restriktiv, ebenso möglicherweise in bezug auf die Möglichkeiten einer kritischen Wertdiskussion. Eine Reformulierung auf der Grundlage der heutigen Problemsituation mag daher angezeigt erscheinen.“ (ALBERT 1971:212)

Dass Rickert den Wertbegriff als letzten undefinierten Begriff behandelt, ist jedoch kein Nachweis, dass er keine Werttheorie habe. Popper in seiner Definitionslehre hält es für unabwendbar, dass immer irgendwelche Begriffe in einer Definitionskette unableitbar bleiben müssen, und daher für schicklich, ganz auf explizite Definitionen zu verzichten. Kraft geht es bei seiner Darlegung auch nur um den Nachweis, dass eine logische Analyse des Wertbegriffs sinnvoll und durchführbar ist, wohingegen andere Philosophen sich davor gesträubt haben. Auch Kraft geht nicht soweit, zu behaupten, dass Rickert eine Wertphilosophie völlig abgehe.

(5) Damit ist jedoch immer noch nicht erwiesen, dass Weber keine hinreichend ausgearbeitete Werttheorie gehabt habe. Es verbleibt eine Interpretationsaufgabe.

Es bleibt also das Interpretationsproblem zu lösen, innerhalb welcher Werttheorie Max Webers Begriffe „Wert“ („Wertbeziehung“) und „Werturteil“ gebraucht. Es kann sich hinterher herausstellen, dass diese Werttheorie an heutigen Maßstäben gemessen ungenügend ist und am besten durch eine Alternative ersetzt werden sollte. Um jene zu kritisieren, muss man sie aber erst einmal kennen. Und es könnte sein, dass nach Kenntnis dieser Werttheorie manche Ausführungen Max Webers verständlicher und sinnvoller erscheinen, als sie es ohne dieselbe erscheinen mögen. Es kann jedoch auch der Fall sein, dass wesentliche Einsichten Max Webers von seinem metatheoretischen Standpunkt unberührt bleiben bzw. auch von einem anderen Standpunkt aus mit derselben oder ähnlichen Interpretation und argumentativen Kraft verwendet werden könnten.
„Um zunächst die Frage nach dem Status dieser Theorie beantworten zu können, empfiehlt es sich in meinen Augen, Webers Position deutlicher, als dies gemeinhin geschieht, in den Zusammenhang einer Geltungslehre zu stellen, wie sie vor allem im südwestdeutschen Neukantianismus, vornehmlich von Heinrich Rickert und Emil Lask, ausgearbeitet worden ist.“ (SCHLUCHTER 1979:26)

„Obgleich Weber in seinen Stellungnahmen zu einer Logik und Methodologie der Kulturwissenschaft als historischer Sozialwissenschaft immer wieder betont, seine Ausführungen implizierten keine bestimmte Entscheidung in erkenntnistheoretischen, geschichts- und wertphilosophischen Fragen, hat er eine Selbsteinordnung vorgenommen, die solche Indifferenz in meinen Augen ausschließt: Weber skizziert durchaus eine wenigstens dem Typus nach faßbare Geltungslehre mit einer besonderen Begriffs- und Werttheorie. Begriffstheoretisch gesehen folgt Weber zunächst der kritizistischen Wendung Kants gegen einen dogmatischen Rationalismus, für den Begriffe letztlich vorstellungsmäßige Abbildungen einer 'objektiven' Wirklichkeit sind. Aber er kämpft auch mit aller Entschiedenheit gegen eine emanatistische Umdeutung des Kritizismus, derzufolge Begriffe die 'eigentliche' Wirklichkeit, ihr Wesen, repräsentieren, so daß Wirklichkeiten Verwirklichungsfälle von Begriffen sind. Wiewohl er, im Sinne von Emil Lask, durchaus Kants 'einseitigen Formalismus des Wertens' kritisiert haben könnte und, wie dieser, auf eine Theorie der Wertindividualitäten aus war, hat er an einer analytischen Begriffstheorie auch noch gegen einen Emanatismus der Wertindividualitäten festgehalten.(3) Für Weber gibt es keine Überwindung des hiatus irrationalis zwischen Begriff und Begriffenem, sondern nur die gültige denkende Ordnung des Wirklichen als Resultat seiner Umbildung im Begriff. Begriffstheoretisch gesehen folgt Weber aber auch der neukantianischen Wendung gegen Kant, derzufolge ein abstraktes Wertschema nicht ausreicht, um das, was uns an der Wirklichkeit interessiert, zu erfassen. Wirklichkeit muß vielmehr auf konkrete Wertschemata, auf Wertbegriffe bezogen werden: Sie kann und soll umgebildet werden nicht nur als Natur, sondern auch als Geschichte bzw. Kultur.“ (SCHLUCHTER 1979:24f)


(6) Nach Lösung der Interpretationsaufgabe bzw. Rekonstruktion kann ein vollständiger Theorievergleich vorgenommen werden.

An diesem Fall wird wieder einmal exemplarisch deutlich, dass ein Theorievergleich 1. beide Seiten darstellen und vergleichen muss, 2. die beiden Alternativen metatheoretischen Positionen dabei nicht aus den Augen verlieren darf, wenn der Theorievergleich vollständig sein soll.

== Literaturverzeichnis ==

Hans Albert, Ernst Topitsch, (Hg.): Werturteilsstreit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1971. ISBN 3-534-04161-5.
Hans Albert, Ernst Topitsch: Einleitung. In: Hans Albert, Ernst Topitsch, (Hg.): Werturteilsstreit. Wissenschaftl. Buchgesellschaft Darmstadt 1971. ISBN 3-534-04161-5. S. IX-XI
Hans Albert: THEORIE UND PRAXIS. Max Weber und das Problem der Wertfreiheit und der Rationalität. In: Hans Albert, Ernst Topitsch, (Hg.): Werturteilsstreit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1971. ISBN 3-534-04161-5. S. 200-236 (Aus: Die Philosophie und die Wissenschaften. Simon Moser zum 65. Geburtstag. Anton Hain : Meisenheim 1966. S. 246-272)
Viktor Kraft: Wertbegriffe und Werturteile. (Aus: Die Grundlagen einer wissenschaftlichen Wertlehre. Springer 2. Aufl. Wien 1951). In: Hans Albert, Ernst Topitsch, (Hg.): Werturteilsstreit. Wissenschaftl. Buchgesellschaft Darmstadt 1971. ISBN 3-534-04161-5. S. 44-63
Max Weber: Roscher und Knies und die logischen Probleme der historischen Nationalökonomie. 1903-1906, in: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, UTB 1492, Tübingen 1988
Wolfgang Schluchter: Die Entwicklung des okzidentalen Rationalismus. Eine Analyse von Max Webers Gesellschaftsgeschichte. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) : Tübingen 1979. ISBN 3-16-541532-3

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