Mittwoch, 8. Juli 2009

Die Dialektik von Extension und Intension

Was Hans Alberts „milden Positivismus“ im Umgang mit Max Weber betrifft, so ziele ich hiermit darauf: ALBERT (1971:206) stellt so ziemlich beiläufig fest, dass Weber nicht auf der Höhe der Zeit, d.h. von Poppers Wissenschaftslogik, sei, und dass sich dies zwanglos daraus erklären lasse, Weber habe sich hierbei durch die traditionelle Logik täuschen lassen.

Ganz gewiss steckt in Alberts Anmerkung ein rationaler Kern, insofern nämlich bei Weber, an heutigen logischen Maßstäben gemessen, nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Es muss aber dennoch verwundern, dass Albert Webers zu Popper differierende Metatheorie nicht sofort dort aufnimmt, wo sie völlig klar und deutlich an den Tag tritt, nämlich auf den ersten Seiten der Gesammelten Aufsätze zur Wissenschaftslehre, wo die Gegenüberstellung von Naturwissenschaften und Geschichte auf WINDELBAND (1894) zurückgeführt wird und in Fragen der Wissenschaftslogik auf RICKERT (2007) verwiesen wird. SCHLUCHTER (1979)wie MERZ-BENZ (2008) geben sich redliche Mühe, nachzuweisen, was für jeden unvoreingenommenen Leser der Weber-Aufsätze klar und deutlich vor Augen liegt: Weber folgt der neukantianischen Erkenntnistheorie und Begriffslogik. Der Umweg ist also völlig unnötig, über Fragen der Begriffsbildung einen „milden Historismus“ bei Max Weber diagnostizieren oder erklären zu wollen. Zuerst kommt bei Max Weber der „Historismus“ (wenn er wirklich einer sein sollte; was ist das überhaupt?! Es geht Weber hier zentral zuerst um die Erkenntnisabsichten von Geschichte und Gesetzeswissenschaften, also entweder die konkret-historische oder die nomologische Erklärungsweise!). Danach erst, d.h. abgeleitet davon!, kommen für ihn die Fragen der Begriffsbildung und der Kausalerklärung.
„Auf der einen Seite Wissenschaften mit dem Bestreben, durch ein System möglichst unbedingt allgemeingültiger Begriffe und Gesetze die extensiv und intensiv unendliche Mannigfaltigkeit zu ordnen. Ihr logisches Ideal – wie sie am vollkommensten die reine Mechanik erreicht – zwingt sie, um ihren Begriffen die notwendig erstrebte Bestimmtheit des Inhalts geben zu können, die vorstellungsmäßig uns gegebenen ‚Dinge‘ und Vorgänge in stets fortschreitendem Maße der individuellen ‚Zufälligkeiten‘ des Anschaulichen zu entkleiden. Der nie ruhende logische Zwang zur systematisierenden Unterordnung der so gewonnenen Allgemeinbegriffe unter andere, noch allgemeinere, in Verbindung mit dem Streben nach Strenge und Eindeutigkeit, drängt sie zur möglichsten Reduktion der qualitativen Differenzierung der Wirklichkeit auf exakt meßbare Quantitäten. Wollen sie endlich über die bloße Klassifikation der Erscheinungen grundsätzlich hinausgehen, so müssen ihre Begriffe potentielle Urteile von genereller Gültigkeit in sich enthalten, und sollen diese absolut streng und von mathematischer Evidenz sein, so müssen sie in Kausalgleichungen darstellbar sein.
Das alles bedeutet aber zunehmende Entfernung von der ausnahmslos und überall nur konkret, individuell und in qualitativer Besonderung gegebenen und vorstellbaren empirischen Wirklichkeit, in letzter Konsequenz bis zur Schaffung von absolut qualitätslos, daher absolut unwirklich, gedachten Trägern rein quantitativ differenzierter Bewegungsvorgänge, deren Gesetze sich in Kausalgleichungen ausdrücken lassen. Ihr spezifisches logisches Mittel ist die Verwendung von Begriffen mit stets größerem Umfang und deshalb stets kleinerem Inhalt, ihr spezifisches logisches Produkt sind Relationsbegriffe von genereller Geltung (Gesetze). Ihr Arbeitsgebiet ist überall da gegeben, wo das für uns Wesentliche (Wissenswerte) der Erscheinungen mit dem, was an ihnen gattungsmäßig ist, zusammenfällt, wo also unser wissenschaftliches Interesse an dem empirisch allein gegebenen Einzelfall erlischt, sobald es gelungen ist, ihn einem Gattungsbegriff als Exemplar unterzuordnen.“ (WEBER 1988:5)

Voilà, hier sind alle wissenschaftslogischen Missverständnisse Webers an einem Ort versammelt. Und dennoch will ich behaupten, dass kein einziger dieser Fehler Webers Methodologiewahl hinreichend logisch begründet; noch glaube ich, dass dieselben die von ihm gewählte Option grundsätzlich logisch gefährden bzw. absurd machen.
1. „so müssen ihre Begriffe potentielle Urteile von genereller Gültigkeit in sich enthalten,..“ Unklar ist der genaue logische Sinn der These, dass Begriffe potentiell Urteile in sich enthalten. Hier mag Albert zurecht einen Salto mortale von Begriff zu Aussage reklamieren.
2. Im Extremfall werden quantitative Beziehungen absolut qualitätslos gedacht. Weber übersieht hierbei wohl die Grenzziehung zwischen „empirischen“ und „analytischen Aussagen. Also: Wer ausschließlich Beziehungen zwischen Zahlen betrachtet, betreibt Arithmetik, aber keine empirische Wissenschaft. Eine Binsenwahrheit, die gewiss noch heutige Ökonomen gerne mal aus dem Auge verlieren.
3. „Relationsbegriffe von genereller Geltung (Gesetze).“ Anscheinend ist Albert dieser kuriose Gesetzesbegriff nicht aufgefallen. Weber spricht anstatt von nomologischen Aussagen von Gesetzen als einem „Relationsbegriff von genereller Geltung“. Diese Art von Relationslogik zu klären, kann vermutlich nur die Lektüre von Heinrich Rickert helfen. Aber bevor man „altertümliche Logik“ schreit, sollte man sie erst einmal zu klären versuchen!
4. Das „gattungsmäßig“ für uns Wissenswerte deutet auf die aristotelische Definitionslehre hin, die man freilich für heutige wissenschaftliche Zwecke als wenig brauchbar bezeichnen muss.
5. Zuguterletzt: „Ihr spezifisches logisches Mittel ist die Verwendung von Begriffen mit stets größerem Umfang und deshalb stets kleinerem Inhalt,..“
Auch hier kommt, wie von Albert avisiert, die traditionelle Logik ins Spiel, die seit 1662 (Port Royal) behauptet: Jede Vermehrung der Intension eines Begriffes vermindert dessen Extension; und umgekehrt. Tatsächlich hat diese These eine nur sehr beschränkte Bedeutung (etwa bei Klassifikationen in der Art des von Aristoteles beschriebenen Verfahrens); wenn man sie verabsolutiert, wird sie hingegen falsch (KLAUS 1972:190ff.). Zugrunde liegt dieser These eine bestimmte Vorstellung des Abstraktionsprozesses: Abstrahieren heißt demnach das Weglassen von Merkmalsbestimmungen (Intensionen). Es kommt jedoch der Wahrheit näher, wenn man Abstrahieren als das Variabelmachen von Merkmalen begreift (KLAUS 1972:190ff.).
Man kann also Webers Wissenschaftslogik aus heutiger Sicht viel am logischen Zeug flicken. Diese Kritik betrifft aber mehr die logische Einkleidung als die erkenntnistheoretisch und methodologische Wahlentscheidung, die er getroffen hat. Diese zu kritisieren, müssen brauchbare Alternativen herangezogen werden. Ein Vergleich der Metatheorien ist hierzu gefordert, nicht aber genügt eine logische Kritik der logischen Mittel (umso weniger, wenn die zu kritisierende Logik gar nicht ausreichend dargestellt ist).

== Literatur ==
Hans Albert: THEORIE UND PRAXIS. Max Weber und das Problem der Wertfreiheit und der Rationalität. In: Hans Albert, Ernst Topitsch, (Hg.): Werturteilsstreit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1971. ISBN 3-534-04161-5. S. 200-236 (Aus: Die Philosophie und die Wissenschaften. Simon Moser zum 65. Geburtstag. Anton Hain : Meisenheim 1966. S. 246-272)
Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. Tübingen 7. Aufl. 1988 (zuerst:1922)
Wolfgang Schluchter: Die Entwicklung des okzidentalen Rationalismus. Eine Analyse von Max Webers Gesellschaftsgeschichte. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) :Tübingen 1979. ISBN 3-16-541532-3.
Georg Klaus: Moderne Logik. Abriß der formalen Logik. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften : 6. erw. Aufl. 1972 Berlin.
Peter-Ulrich Merz-Benz: Max Weber und Heinrich Rickert. Die erkenntnistheoretischen Grundlagen der verstehenden Soziologie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008.
Heinrich Rickert: Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung. Olms-Weidmann, 2007. ISBN3487131471, 9783487131474. (zuerst: 1921)
Wilhelm Windelband: Geschichte und Naturwissenschaft. Rektoratsreden der Universität Straßburg, 1894.

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