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Mittwoch, 8. Juli 2009

Die Dialektik von Extension und Intension

Was Hans Alberts „milden Positivismus“ im Umgang mit Max Weber betrifft, so ziele ich hiermit darauf: ALBERT (1971:206) stellt so ziemlich beiläufig fest, dass Weber nicht auf der Höhe der Zeit, d.h. von Poppers Wissenschaftslogik, sei, und dass sich dies zwanglos daraus erklären lasse, Weber habe sich hierbei durch die traditionelle Logik täuschen lassen.

Ganz gewiss steckt in Alberts Anmerkung ein rationaler Kern, insofern nämlich bei Weber, an heutigen logischen Maßstäben gemessen, nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Es muss aber dennoch verwundern, dass Albert Webers zu Popper differierende Metatheorie nicht sofort dort aufnimmt, wo sie völlig klar und deutlich an den Tag tritt, nämlich auf den ersten Seiten der Gesammelten Aufsätze zur Wissenschaftslehre, wo die Gegenüberstellung von Naturwissenschaften und Geschichte auf WINDELBAND (1894) zurückgeführt wird und in Fragen der Wissenschaftslogik auf RICKERT (2007) verwiesen wird. SCHLUCHTER (1979)wie MERZ-BENZ (2008) geben sich redliche Mühe, nachzuweisen, was für jeden unvoreingenommenen Leser der Weber-Aufsätze klar und deutlich vor Augen liegt: Weber folgt der neukantianischen Erkenntnistheorie und Begriffslogik. Der Umweg ist also völlig unnötig, über Fragen der Begriffsbildung einen „milden Historismus“ bei Max Weber diagnostizieren oder erklären zu wollen. Zuerst kommt bei Max Weber der „Historismus“ (wenn er wirklich einer sein sollte; was ist das überhaupt?! Es geht Weber hier zentral zuerst um die Erkenntnisabsichten von Geschichte und Gesetzeswissenschaften, also entweder die konkret-historische oder die nomologische Erklärungsweise!). Danach erst, d.h. abgeleitet davon!, kommen für ihn die Fragen der Begriffsbildung und der Kausalerklärung.
„Auf der einen Seite Wissenschaften mit dem Bestreben, durch ein System möglichst unbedingt allgemeingültiger Begriffe und Gesetze die extensiv und intensiv unendliche Mannigfaltigkeit zu ordnen. Ihr logisches Ideal – wie sie am vollkommensten die reine Mechanik erreicht – zwingt sie, um ihren Begriffen die notwendig erstrebte Bestimmtheit des Inhalts geben zu können, die vorstellungsmäßig uns gegebenen ‚Dinge‘ und Vorgänge in stets fortschreitendem Maße der individuellen ‚Zufälligkeiten‘ des Anschaulichen zu entkleiden. Der nie ruhende logische Zwang zur systematisierenden Unterordnung der so gewonnenen Allgemeinbegriffe unter andere, noch allgemeinere, in Verbindung mit dem Streben nach Strenge und Eindeutigkeit, drängt sie zur möglichsten Reduktion der qualitativen Differenzierung der Wirklichkeit auf exakt meßbare Quantitäten. Wollen sie endlich über die bloße Klassifikation der Erscheinungen grundsätzlich hinausgehen, so müssen ihre Begriffe potentielle Urteile von genereller Gültigkeit in sich enthalten, und sollen diese absolut streng und von mathematischer Evidenz sein, so müssen sie in Kausalgleichungen darstellbar sein.
Das alles bedeutet aber zunehmende Entfernung von der ausnahmslos und überall nur konkret, individuell und in qualitativer Besonderung gegebenen und vorstellbaren empirischen Wirklichkeit, in letzter Konsequenz bis zur Schaffung von absolut qualitätslos, daher absolut unwirklich, gedachten Trägern rein quantitativ differenzierter Bewegungsvorgänge, deren Gesetze sich in Kausalgleichungen ausdrücken lassen. Ihr spezifisches logisches Mittel ist die Verwendung von Begriffen mit stets größerem Umfang und deshalb stets kleinerem Inhalt, ihr spezifisches logisches Produkt sind Relationsbegriffe von genereller Geltung (Gesetze). Ihr Arbeitsgebiet ist überall da gegeben, wo das für uns Wesentliche (Wissenswerte) der Erscheinungen mit dem, was an ihnen gattungsmäßig ist, zusammenfällt, wo also unser wissenschaftliches Interesse an dem empirisch allein gegebenen Einzelfall erlischt, sobald es gelungen ist, ihn einem Gattungsbegriff als Exemplar unterzuordnen.“ (WEBER 1988:5)

Voilà, hier sind alle wissenschaftslogischen Missverständnisse Webers an einem Ort versammelt. Und dennoch will ich behaupten, dass kein einziger dieser Fehler Webers Methodologiewahl hinreichend logisch begründet; noch glaube ich, dass dieselben die von ihm gewählte Option grundsätzlich logisch gefährden bzw. absurd machen.
1. „so müssen ihre Begriffe potentielle Urteile von genereller Gültigkeit in sich enthalten,..“ Unklar ist der genaue logische Sinn der These, dass Begriffe potentiell Urteile in sich enthalten. Hier mag Albert zurecht einen Salto mortale von Begriff zu Aussage reklamieren.
2. Im Extremfall werden quantitative Beziehungen absolut qualitätslos gedacht. Weber übersieht hierbei wohl die Grenzziehung zwischen „empirischen“ und „analytischen Aussagen. Also: Wer ausschließlich Beziehungen zwischen Zahlen betrachtet, betreibt Arithmetik, aber keine empirische Wissenschaft. Eine Binsenwahrheit, die gewiss noch heutige Ökonomen gerne mal aus dem Auge verlieren.
3. „Relationsbegriffe von genereller Geltung (Gesetze).“ Anscheinend ist Albert dieser kuriose Gesetzesbegriff nicht aufgefallen. Weber spricht anstatt von nomologischen Aussagen von Gesetzen als einem „Relationsbegriff von genereller Geltung“. Diese Art von Relationslogik zu klären, kann vermutlich nur die Lektüre von Heinrich Rickert helfen. Aber bevor man „altertümliche Logik“ schreit, sollte man sie erst einmal zu klären versuchen!
4. Das „gattungsmäßig“ für uns Wissenswerte deutet auf die aristotelische Definitionslehre hin, die man freilich für heutige wissenschaftliche Zwecke als wenig brauchbar bezeichnen muss.
5. Zuguterletzt: „Ihr spezifisches logisches Mittel ist die Verwendung von Begriffen mit stets größerem Umfang und deshalb stets kleinerem Inhalt,..“
Auch hier kommt, wie von Albert avisiert, die traditionelle Logik ins Spiel, die seit 1662 (Port Royal) behauptet: Jede Vermehrung der Intension eines Begriffes vermindert dessen Extension; und umgekehrt. Tatsächlich hat diese These eine nur sehr beschränkte Bedeutung (etwa bei Klassifikationen in der Art des von Aristoteles beschriebenen Verfahrens); wenn man sie verabsolutiert, wird sie hingegen falsch (KLAUS 1972:190ff.). Zugrunde liegt dieser These eine bestimmte Vorstellung des Abstraktionsprozesses: Abstrahieren heißt demnach das Weglassen von Merkmalsbestimmungen (Intensionen). Es kommt jedoch der Wahrheit näher, wenn man Abstrahieren als das Variabelmachen von Merkmalen begreift (KLAUS 1972:190ff.).
Man kann also Webers Wissenschaftslogik aus heutiger Sicht viel am logischen Zeug flicken. Diese Kritik betrifft aber mehr die logische Einkleidung als die erkenntnistheoretisch und methodologische Wahlentscheidung, die er getroffen hat. Diese zu kritisieren, müssen brauchbare Alternativen herangezogen werden. Ein Vergleich der Metatheorien ist hierzu gefordert, nicht aber genügt eine logische Kritik der logischen Mittel (umso weniger, wenn die zu kritisierende Logik gar nicht ausreichend dargestellt ist).

== Literatur ==
Hans Albert: THEORIE UND PRAXIS. Max Weber und das Problem der Wertfreiheit und der Rationalität. In: Hans Albert, Ernst Topitsch, (Hg.): Werturteilsstreit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1971. ISBN 3-534-04161-5. S. 200-236 (Aus: Die Philosophie und die Wissenschaften. Simon Moser zum 65. Geburtstag. Anton Hain : Meisenheim 1966. S. 246-272)
Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. Tübingen 7. Aufl. 1988 (zuerst:1922)
Wolfgang Schluchter: Die Entwicklung des okzidentalen Rationalismus. Eine Analyse von Max Webers Gesellschaftsgeschichte. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) :Tübingen 1979. ISBN 3-16-541532-3.
Georg Klaus: Moderne Logik. Abriß der formalen Logik. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften : 6. erw. Aufl. 1972 Berlin.
Peter-Ulrich Merz-Benz: Max Weber und Heinrich Rickert. Die erkenntnistheoretischen Grundlagen der verstehenden Soziologie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008.
Heinrich Rickert: Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung. Olms-Weidmann, 2007. ISBN3487131471, 9783487131474. (zuerst: 1921)
Wilhelm Windelband: Geschichte und Naturwissenschaft. Rektoratsreden der Universität Straßburg, 1894.

Montag, 6. Juli 2009

Begriff und Gesetz bei Max Weber – ein milder methodologischer Historismus?

Die allgemeinsten Gesetze seien für den Historiker auch die wertlosesten. So sagt Max Weber. Für Hans Albert kommt darin ein abgemilderter methodologischer Historismus zum Ausdruck - der in diesem Punkte in diametralem Gegensatz zu Poppers Einsicht steht, dass die allgemeinsten Gesetzesaussagen auch die informativsten und empirisch gehaltvollsten sind. Er sei vermutlich darauf zurückzuführen, dass Max Webers Wissenschaftslogik unvermittelt von der Begriffslogik zur deduktiven Theorie der Aussagenlogik springe.
„Weber wollte hier offenbar darauf hinaus, daß uns unter gewissen Gesichtspunkten vielfach nicht allgemeine Gesetzmäßigkeiten, sondern individuelle historische Tatbestände interessieren, die allerdings dann Gegenstand kausaler Erklärung werden, wobei nomologisches Wissen vorausgesetzt werden müsse. Hinsichtlich der Beschaffenheit dieses nomologischen Wissens machte er dabei einen Unterschied zwischen den beiden Bereichen, der heute kaum mehr akzeptabel sein dürfte.
Anm. 15: A. a. O. S. 178 ff. Charakteristisch ist die These, daß zwar für die exakte Naturwissenschaft die Gesetze je allgemeingültiger, um so wichtiger seien, für die Erkenntnis historischer Erscheinungen aber die allgemeinsten Gesetze, weil die inhaltsleersten, regelmäßig auch die wertlosesten. In dieser These kommt wohl ein, wenn auch sehr abgemilderter methodologischer Historismus zum Ausdruck, der im Gesamtkontext der Weberschen Wissenschaftslehre plausibel erscheinen mag, aber nach dem heutigen Stand der wissenschaftstheoretischen Diskussion problematisch ist. Vgl. dazu z. B. die relevanten Passagen in Karl Poppers: Logik der Forschung. Wien 1935, 2. Aufl., Tübingen 1966, und seinem Buch: Das Elend des Historizismus, Tübingen 1965; vgl. auch meinen Einleitungsaufsatz zu: Theorie und Realität, Tübingen 1964, a. a. O., S. 22 ff. und 38 ff. Der folgende Satz Max Webers (a. a. O., S. 180 oben) gibt mit seinem für die ältere geisteswissenschaftliche Methodologie charakteristischen unvermittelten Übergang von der Allgemeinheit von Gesetzen zum Umfang von Begriffen einen Anhaltspunkt für die Lokalisierung des Weberschen Mißverständnisses.“ (ALBERT 1971: 206)

In der Tat geht die überkommene Auffassung der Syllogistik mit ihrer Subjekt-Prädikat-Struktur des Urteils und ihrer Unterscheidung von Allgemeinem und Besonderem an der deduktiven Struktur der Aussagenlogik völlig vorbei.
„Auf aussagenlogische Schlüsse sind die Charakteristika 'Allgemeines' und 'Besonderes' überhaupt nicht anwendbar. Die Aussagen werden hier nur unter dem Aspekt ihres Wahrheitswertes betrachtet, d.h. unter dem Aspekt, ob sie wahr oder falsch sind. Alle ihre übrigen Eigenschaften (ihr konkreter Inhalt, ihr Allgemeinheitsgrad etc.) haben im Rahmen dieser Theorie keinerlei Bedeutung. Gleichzeitig bildet gerade dieser logische Kalkül (zuweilen wird er Deduktionstheorie genannt) die Grundlage der von der mathematischen Logik geschaffenen Theorie des Schließens, und mit seiner Hilfe kann insbesondere die Aristotelische Syllogistik aufgebaut werden.
...
Die Beweise und Schlüsse, deren man sich in jenen wissenschaftlichen Theorien bedient, die seit jeher als deduktive gelten (mathematische, physikalische u. a.), sind längst nicht immer Schlüsse vom Allgemeinen auf Besonderes.“ (SADOVSKIJ 1967: 199)

Es ist somit nicht ohne Weiteres möglich, die wissenschaftslogischen Gedankengänge Max Webers in logisch eindeutiger Weise zu übersetzen in die heutige übliche wissenschaftslogische Struktur, etwa die von Popper. Hinzu kommen noch viele weitere metatheoretische Differenzen, indem etwa Popper in Gegensatz zu Weber erkenntnistheoretisch den Realismus vertritt samt der Korrespondenztheorie der Wahrheit.
Dennoch kann man nicht einfach Webers Insistieren auf das andersgeartete Erkenntnisinteresse des Historikers zur Seite schieben. Es ist, selbst bei Wegräumen aller logischen und erkenntnistheoretischen Differenzen, immer noch möglich, dass das spezifische Interesse an konkreter Verursachung eine unterschiedliche Methodologie geschichtswissenschaftlicher Erklärung und Begriffsbildung verlangt.
„Was folgt nun aus alledem?
Natürlich nicht etwa, daß auf dem Gebiet der Kulturwissenschaften die Erkenntnis des Generellen, die Bildung abstrakter Gattungsbegriffe, die Erkenntnis von Regelmäßigkeiten und der Versuch der Formulierung von ‚gesetzlichen‘ Zusammenhängen keine wissenschaftliche Berechtigung hätte. Im geraden Gegenteil: wenn die kausale Erkenntnis des Historikers Zurechnung konkreter Erfolge zu konkreten Ursachen ist, so ist eine gültige Zurechnung irgend eines individuellen Erfolges ohne die Verwendung ‚nomologischer‘ Kenntnis – Kenntnis der Regelmäßigkeiten der kausalen Zusammenhänge – überhaupt nicht möglich.

Nur ist eben die Aufstellung solcher Regelmäßigkeiten nicht Ziel, sondern Mittel der Erkenntnis, und ob es Sinn hat, eine aus der Alltagserfahrung bekannte Regelmäßigkeit ursächlicher Verknüpfung als ‚Gesetz‘ in eine Formel zu bringen, ist in jedem einzelnen Fall eine Zweckmäßigkeitsfrage. Für die exakte Naturwissenschaft sind die ‚Gesetze‘ um so wichtiger und wertvoller, je allgemeingültiger sie sind; für die Erkenntnis der historischen Erscheinungen in ihrer konkreten Voraussetzung sind die allgemeinsten Gesetze, weil die inhaltleersten, regelmäßig auch die wertlosesten. Denn je umfassender die Geltung eines Gattungsbegriffes – sein Umfang – ist, desto mehr führt er uns von der Fülle der Wirklichkeit ab, da er ja, um das Gemeinsame möglichst vieler Erscheinungen zu enthalten, möglichst abstrakt, also inhaltsarm sein muß. Die Erkenntnis des Generellen ist uns in den Kulturwissenschaften nie um ihrer selbst willen wertvoll.“ (WEBER 1988:178ff.)

Man kann wie heutige Soziologen (PRZEWORSKI/TEUNE 1970) Gesellschaften vergleichen, um möglichst generelle Aussagen über sie zu machen (auch über deren Entwicklungstendenzen, selbst wenn Popper dies dagegen wissenschaftlich verdächtig erscheint).
Man kann aber auch als Historiker sich hauptsächlich (wie ein Detektiv um den Tathergang) in erster Linie um die Ursachenerforschung bemühen. Dann kommt es nicht darauf an, warum Äpfel von Bäumen fallen, sondern darum, welcher Apfel auf wessen Kopf fallen konnte, und mit welchen Nachwirkungen.
Wenn sich aus diesen unterschiedlichen Zielen auch andere Methoden, d.h. Wege zum Ziele ergeben, dann auch unterschiedliche Methodologien bzw. Strategien.

== Literaturangaben ==
Hans Albert: THEORIE UND PRAXIS. Max Weber und das Problem der Wertfreiheit und der Rationalität. In: Hans Albert, Ernst Topitsch, (Hg.): Werturteilsstreit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1971. ISBN 3-534-04161-5. S. 200-236 (Aus: Die Philosophie und die Wissenschaften. Simon Moser zum 65. Geburtstag. Anton Hain : Meisenheim 1966. S. 246-272)
V. N. Sadovskij: Die deduktive Methode als Problem der Wissenschaftslogik. In: Studien zur Logik der wissenschaftlichen Erkenntnis. Akademie Verlag Berlin 1967. (Moskau 1964). S. 191-247.
Adam Przeworski, Henry Teune: The Logic of Comparative Social Inquiry. New York, London, Toronto, Sydney 1970
Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. Tübingen 7. Aufl. 1988 (zuerst:1922). ISBN 3-16-845369-2.